AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen TopMoves GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen KundenInnen (TanzschülerInnen) und dem Tanzstudio TopMoves GmbH, FN 588165z (nachstehend „TopMoves“), insbesondere auch für sämtliche künftigen Vertragsabschlüsse.
Mit Vertragsschluss verlieren mündliche Nebenabsprachen ihre Wirksamkeit, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages sind nur in schriftlicher Form wirksam. Angaben von MitarbeiterInnen haben nur informativen Charakter, aber keine bindende Wirkung. Bindende Wirkung haben lediglich schriftliche Erklärungen der Geschäftsführung. Erklärungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Unsere Mailadresse lautet office@topmoves.at. Erklärungen der KundenInnen gegenüber den TanzlehrerInnen, oder dem Sekretariat, gelten nicht als ordnungsgemäß zugegangen. Für vertragliche Angelegenheiten, insbesondere Fragen zur Laufzeit oder Änderung der Tanz-Verträge ist ausschließlich die Geschäftsführung zuständig. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Im Tanzstudio TopMoves abgeschlossene Tanz-Verträge sind sofort wirksam. Erfolgt der Abschluss eines Tanz-Vertrages außerhalb unserer Geschäftsräume über https://www.topmoves.at/ kommt der Vertrag mit Erhalt der Auftragsbestätigung zustande, in der unsere Kunden über den wesentlichen Inhalt des Tanz-Vertrags sowie über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts belehrt werden. Unter Tanz-Verträgen fallen insbesondere Tanz-Abos, Kurse, Wertkarten (10er Block, etc.) sowie TRY-OUT-Woche und Einzelstunden. Erfolgt der Vertragsabschluss im Fernabsatz – also außerhalb unserer Geschäftsräume, insbesondere über unsere Website www.topmoves.at oder E-Mail, steht dem Kunden – sofern er Konsument im Sinne des KSchG ist – gemäß § 5e KschG ein Rücktrittsrecht zu. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage ab Vertragsabschluss, wobei Samstage nicht als Werktag gelten und die Absendung der Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist genügt. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, falls der gewählte Kurs innerhalb dieser Frist beginnt oder das Kursangebot bereits in Anspruch genommen wird.
Tanz-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine Befristung vereinbart wird. Je nach Wahl des Tanz-Vertrages wird eine Mindestlaufzeit von 1 Monat oder 12 Monate vereinbart. Die Mindestlaufzeit des Tanz-Vertrages beginnt mit dem Monatstag zu laufen, der als Einstiegstermin gewählt wurde (Stichtag). Das Recht einer ordentlichen Kündigung (Pkt. 8) während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Bei Buchung von Einzelstunden oder 10er Blöcken besteht keine Mindestbindung. Durch den 1. Besuch (Teilnahme) an einem Kurs (Class) wird dem Vertragsinhalt voll zugestimmt.
Unsere Tanzkurse (Classes) finden in der Regel einmal wöchentlich statt. Ausgenommen davon sind Kurse die laut Angebot 2 oder mehrmals pro Woche stattfinden. Specials, wie Workshops oder Zusatzangebote sind nicht im Abopreis, also in der Mitgliedschaft, inkludiert.
Die Tanzkurse von TopMoves finden nicht statt an allen gesetzlichen Feiertagen, sowie an allen „Tanzschulferien“ und „tanzfreien Tagen“ (z.B. Weihnachts-, Semester, Oster-, Pfingst- und Sommerferien – richten sich nach dem Schuljahr gem. §2 Schulzeitgesetz 1985 für das Bundesgebiet Oberösterreich). Diese werden rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben und sind auf unserer Website https://www.topmoves.at/ einsehbar. Für Teens & Adults findet auch in den Sommerferien, nämlich im Monat Juli, ein spezielles Sommerprogramm (eingeschränkter Summer Timetable) statt. TopMoves sichert keinen bestimmten Lernerfolg zu. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten Tanzkurs (Class). Wir behalten uns das Recht vor, die Teilnahme an Kursen (Classes) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben einzuschränken. Der Kunde kann aus solchen Einschränkungen keine Rechte ableiten. Ebenso können unsere Kursorte, TanzlehrerInnen (Coaches), Kurszeiten, Tanzstile (Classes) und Tanzsäle unter anderem aus organisatorischen Gründen (auch unterjährig) jederzeit ohne Ankündigung regelmäßig wechseln. Das Abo (Tanz-Abo) verliert dadurch keine Gültigkeit und Kursverschiebungen oder einzelne Kursabsagen stellen keinen Stornierungsgrund (Vertragsauflösungsgrund) dar. Das Abo gilt auf das Kursangebot von TopMoves und nicht auf bestimmte einzelne Kurse. Das Abo beinhaltet keine Mindestanzahl an besuchbaren Kursen (Classes) pro Woche, Monat oder Jahr.
Das vereinbarte Entgelt für das Tanz-Abo ist auch im Verhinderungs- oder Krankheitsfall sowie bei behördlich angeordneter Quarantäne eines Kunden zu zahlen (insb. Urlaub, private oder berufliche Verhinderung sind daher kein Unterbrechungsgrund). Bei einem über 4 Wochen andauernden Verhinderungs,- oder Krankheitsfall wird dem Kunden bei Fortzahlung des Entgelts eine Gutschrift (Pkt. 13.) über den Verhinderungs- oder Krankheitszeitraum ausgestellt. Diese Gutschrift wird nach dem Wegfall des Verhinderungs,- oder Krankheitsfalls durch Aufrechnung mit den monatlichen Mitgliedsbeiträgen eingelöst. Voraussetzung für die Ausstellung der Gutschrift ist, dass der Kunde von TopMoves vor oder spätestens 7 Tage nach Eintritt des Verhinderungs- oder Krankheitsfalles eine schriftliche Meldung erstattet und einen geeigneten Nachweis dafür vorlegt (z.B. ärztliches Attest).
Finden die Tanzkurse aufgrund von unabwendbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Tanzstudios TopMoves liegen nicht statt (z.B. Unwetter; Feuer; Epidemien; Kriege), sind unsere Kunden für einen Zeitraum von 4 Wochen an die vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen gebunden. Der Kunde hat das Entgelt bei höchstens zwei Unterbrechungen im Kalenderjahr fortzuzahlen. Nach der 4. Woche wird der Tanz-Vertrag unterbrochen und die Mindestlaufzeit verlängert sich um den unterbrochenen Zeitraum. TopMoves wird nach der ersten Woche ab der Unterbrechung im Rahmen der gesetzlichen und personellen Möglichkeiten, ein Alternativprogramm (z.B. Online-Angebot) zur Verfügung stellen.
Die ordentliche Kündigung eines Tanz-Vertrages durch den Kunden oder TopMoves kann zum Ende der Mindestlaufzeit schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist und des Kündigungstermins erfolgen. Kündigungstermin ist der Monatstag, der als Einstiegstermin gewählt wurde (Stichtag). Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. TopMoves bestätigt die Wirksamkeit der Kündigung zum Stichtag (Endtermin) schriftlich per E-Mail. Eine ordentliche Kündigung von Kursen, Wertkarten sowie Probestunden während der Mindestlaufzeit ist nicht zulässig.
Das Entgelt wird im jeweiligen Tanz-Vertrag festgelegt und ist insbesondere von der gewählten Mindestlaufzeit des gewählten Tanzvertrages abhängig. Das Entgelt wird monatlich jeweils zum Stichtag zur Zahlung fällig. Das Entgelt für Wertkarten und Probestunden ist 2 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Entgelts erfolgt per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt TopMoves dafür eine jederzeit widerrufbare Abbuchungsermächtigung. Bei Rückbuchung hat der Kunde sämtliche dadurch auflaufende kundenseitige Bankspesen sowie € 5,00 Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Unsere Kunden können die Rechnungen und offenen Umsätze jederzeit transparent anfordern. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Kursbeitrages (Abo Preis, etc.). Alle angegebenen Preisangaben sind Endpreise und verstehen sich pro Person, inklusive aller Steuern und Abgaben. Das Fernbleiben vom Kurs entbindet den/die TanzschülerIn nicht von einer/ihrer Zahlungsverpflichtung. Bereits bezahlte Kurse können NICHT rückerstattet werden. Werden bereits bezahlte Kurse nicht in Anspruch genommen, kann keine Rückerstattung oder Umbuchung in Anspruch genommen werden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns das Recht vor Kurse abzusagen oder Kurse zusammenzulegen.
Ist ein Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er für den Zeitraum des Zahlungsverzugs nicht mehr zur Teilnahme am Tanzunterricht berechtigt. Weiters ist TopMoves zur Auflösung des Tanz-Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn trotz schriftlicher Mahnung binnen 2 Wochen kein Zahlungseingang erfolgt. Der Kunde hat neben Verzugszinsen für zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahnschreiben eine angemessene Bearbeitungsgebühr von bis zu € 10,00 zu entrichten.
Der gesetzliche Vertreter, der im Namen des minderjährigen Kunden den Tanz-Vertrag abschließt, erklärt sein Einverständnis, dass TopMoves keinerlei Aufsicht über den Minderjährigen ausübt; dies gilt insbesondere für das Verhalten unmittelbar vor Beginn oder nach Ende des Tanzkurses und außerhalb des Tanzsaales. Der gesetzliche Vertreter übernimmt verschuldensunabhängig die persönliche Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten, Forderungen und Ansprüche des Minderjährigen. Der gesetzliche Vertreter hat TopMoves hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche auf Grund einer Verletzung der Aufsichtspflicht, die vom Minderjährigen geltend gemacht werden, schad- und klaglos zu halten.
Indexanpassungen und Preiserhöhungen sind möglich.
Die Indexanpassung erfolgt einmal jährlich. Die vereinbarten Preise für den Tanz-Vertrag werden jährlich mit 01. September angepasst, um den Verbraucherpreisindex (VPI 2015 Jahresdurchschnitt Basis letzte Veröffentlichung zum 1.9.). Die Anpassung erfolgt entsprechend der durchschnittlichen Wertveränderung des Verbraucherpreisindexes im Vorjahr gegenüber dem Vorvorjahr (Veränderungsrate Jahresdurchschnitt). Erfolgt keine Anpassung des Preises, kann daraus kein Verzicht auf dieses Recht abgeleitet werden. Ist im Vorjahr (oder mehreren Vorjahren) keine Anpassung des Preises erfolgt, sind bei der Anpassung die Veränderungsraten sämtlicher bislang nicht berücksichtigter Vorjahre kumulativ zu berücksichtigen. Wir nehmen uns das Recht, neben der jährlichen Indexanpassung, Preisanpassungen vorzunehmen. In diesem Fall werden die Kunden von uns schriftlich informiert. Wenn keine schriftliche Kündigung des Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Mitteilung der Preisanpassung erfolgt, sehen wir die Preisanpassung von Kunden als akzeptiert.
Ausgestellte Gutscheine sind übertragbar und gelten 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Wertkarten (z.b.: 10er Block) berechtigen den Kunden innerhalb eines Jahres zur Teilnahme der vereinbarten Tanzeinheiten. Werden Wertkarten nicht innerhalb eines Jahres eingelöst, verfallen diese. Eine Barauszahlung von Gutscheinen, Gutschriften oder Wertkarten ist nicht möglich. Wenn aus Kulanz Gutschriften ausgestellt werden, sind diese nicht übertragbar (personenbezogen), jederzeit widerruflich und verfallen nach einem Jahr ab ihrer Ausstellung.
Bei unangemessenem Verhalten oder Trunkenheit ist eine Teilnahme an den Tanzkursen untersagt. TopMoves hat in diesem Fall das Recht auf sofortigen Ausschluss des Kunden vom Tanzkurs ohne Anspruch auf Kostenersatz. Weiters steht TopMoves in solchen Fällen das Recht der Kündigung des Tanz-Vertrages aus wichtigem Grund zu.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, Getränke mit in den Tanzsaal zu nehmen. Ausnahmen gelten nur mit Absprache mit dem Personal. Die gesamten Räumlichkeiten im Tanzstudio sind Nichtraucherbereiche. Alkoholisierten ist der Zutritt oder das Verweilen in unseren Räumlichkeiten nicht gestattet.
Schadenersatzansprüche gegen TopMoves sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückgehen. Die Haftung verjährt 6 Monate ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach 3 Jahren. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für abgelegte Sachen sowie Wertgegenstände. Das Tanzen und der Aufenthalt in unseren Räumlichkeiten geschehen auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Unfallversicherung ist Sache der TeilnehmerInnen.
Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich, ist nicht gestattet.
Die Sicherheit der Daten unserer Kunden ist uns ein großes Anliegen. TopMoves verpflichtet sich zum Umgang der Daten der Kunden mit höchster Sorgfalt sowie zum bestmöglichen Schutz der Daten. TopMoves verarbeitet die Daten der Kunden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). TopMoves ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages mit dem Kunden zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Wir empfehlen bei Änderung der Adresse umgehend das Tanzstudio zu informieren, damit wir die Daten aktualisieren können. Der Kunde erklärt sein jederzeit schriftlich widerrufbares Einverständnis, dass die von ihm bei Anmeldung angegebenen Daten auch nach Ende der Mitgliedschaft (nach Ende der Vertragslaufzeit) zur Übersendung von Informationen über Kursprogramme und sonstige Tanzschulaktivitäten, insbesondere auch via E-Mail oder SMS verwendet werden können. Weiters erteilt der Teilnehmer seine Zustimmung, dass von ihm/ihr in Zusammenhang mit TopMoves gemachte Aufnahmen, entschädigungslos und uneingeschränkt verwendet werden dürfen.
Unseren Kunden wird mit Abschluss eines Tanz-Vertrags online ein Kundenzugang zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Nutzungsbedingungen eigenverantwortlich einzuhalten und sicherzustellen, dass keine unbefugte Nutzung Dritter erfolgt.
Foto-, Film- und Videoaufnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsleitung. Während des Tanzkurses können Film- und Fotoaufnahmen für Marketing, Social Media, etc. angefertigt werden, die den Tanzkurs sowie einzelne Teilnehmer abbilden. Mit der Teilnahme an Tanzkursen stimmt der Kunde solchen Aufnahmen sowie der Veröffentlichung, insbesondere in sozialen Medien, zu. Unsere Kunden können einer Film- oder Fotoaufnahme jederzeit widersprechen. Sie geben die – jederzeit schriftlich widerrufbare – Einwilligung, dass die während oder im Zusammenhang unserer Tanzveranstaltungen von Ihnen hergestellten Videoaufnahmen oder Fotos auf unserer Website veröffentlicht werden können und keine Entgeltansprüche für die Kunden daraus resultieren.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Es gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs- und Kollisionsnormen zur Anwendung. Für Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4020 Linz sachlich in Betracht kommenden Gerichtes vereinbart.